Die WSG betreibt eine Serviceeinrichtung im Sinne des AEG § 2 Abs. 3c. Hierbei handelt es sich um eine ca. 4,3 km lange, normalspurige Stammgleisschleife mit Anschluss im Bahnhof Dörverden an die Strecke Hannover – Bremen der DB Netz AG.
An unserer Eisenbahninfrastruktur befinden sich weitere Privatgleisanschlüsse, wie z. B. der Firma H. F. Wiebe. Die Stammgleisschleife eignet sich Ferner für sogenannte Drehfahrten!
Nutzungsbedingungen
Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 08.04.2015 der Inkraftsetzung der nachstehenden Nutzungsbedingungen entsprochen.
Hier können Sie die zugangsrelevanten Regelwerke herunterladen:
- Nutzungsbedingungen für die Serviceeinrichtung Allgemeiner Teil (NBS-AT)
- Nutzungsbediungen für die Serviceeirichtung Besonderer Teil (NBS-BT)
- Entgeltliste der WSG Serviceeinrichtung Gültig ab 01.05.2015
Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der WSG
Anpassung unserer Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS) in Folge der Aktualisierung 21 zur Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE)
Unterjährige Aktualisierung unserer NBS:
Wir beabsichtigen zum 12. Dezember 2021 das Regelwerk der Fahrdienst-Vorschrift NE mit Bekanntgabe 21 in Kraft zu setzen.
Die Aktualisierung des Regelwerkes ist hier abrufbar: vdv-regelwerke.de
Es besteht für Nutzungsberechtigte die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Frist der Stellungnahme läuft am 26. Juli 2021 eingehend ab.